Klimafreundlicher Neubau – neues KfW-Förderprogramm ab März 2023.

Bislang gab es die Neubau-Förderung als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG.) Seit dem 1. März 2023 wird diese Neubau-Förderung als eigene Richtlinie ausgegliedert und über das neue KfW-Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KfN) unterstützt.

Private Bauherren und Investoren können Anträge für den Neubau und Ersterwerb von energieeffizienten Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden bei der KfW stellen.

Die Förderprogramme lauten:

  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
  • Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude

Kriterien für den Erhalt der max. 100.000 Euro hohen Förderung pro Wohneinheit sind:

  • energetischer Standard eines Effizienzhauses 40 NH (NH steht für eine nachhaltige Bauweise in der Nachhaltigkeitsklasse)
  • Erfüllen der Anforderungen der „Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau“ des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG)
  • Begleitung der Baumaßnahmen durch Energieeffizienz-Experten
  • Entspricht das Wohngebäude oder Nichtwohngebäude zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen einer Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM), können sogar bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden. Hierfür sind eine QNG-Zertifizierungsstelle sowie eine QNG-Nachhaltigkeits-Beratung in die Baumaßnahmen einzubeziehen.

    Weitere Informationen zu Klimafreundlicher Neubau (KfN) finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen oder in einem Beratungsgespräch mit uns.